Die Zakatpflicht gilt für Vermögensarten wie Geld, Kapitalanlagen, Gold und Silber, Immobilien und Handelswaren, sowie bestimmte Agrarprodukte und Nutztiere. Auch Bargeld, Ersparnisse, Immobilien, Aktien und Schmuck sind zakatpflichtig. Nicht dazu zählen Dinge, die man persönlich nutzt. Das sind beispielsweise das eigene Haus, Möbel, Nahrungsmittel und Kleidung. Auch der Familienwagen, Arztpraxen, Büroräume oder Geschäfte sind von der Zakatpflicht ausgeschlossen. Schulden und Kredite werden später von diesem Vermögen abgezogen.