Fidya steht für eine Sühnenleistung, die aufgrund von nicht gefasteten Tagen im Ramadan entsteht. Die Gründe können unterschiedlich und legitim sein wie z.B aufgrund von Krankheit, Alter, Schwangerschaft oder Stillzeit. Bei nur einer kurzen Krankheit fastet man die Tage einfach nach Ansonsten berechnet man für die Armenspeisung als Richtwert 6 Euro pro Person, die vor dem Festgebet im Ramadan bezahlt werden sollte.